Die Life Tel Serie
Unsere Personen Notsignal Geräte sind speziell für die Sicherung von mobilen Alleinarbeitsplätzen entwickelt worden. Also für Mitarbeiter / Alleinarbeiter, die auf weitläufigen Anlagen im Freien und in Gefahrenbereichen arbeiten.
Konformität mit den Vorschriften der Berufsgenossenschaften
Unsere schlanke 3-Tasten Lösung bietet umfangreiche Alarmfunktionen, welche sich nach belieben kombinieren lassen. Im Werkszustand erfüllt das Gerät alle Vorgaben nach der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV 112-139 (früher BGR 139). Gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft sind Unternehmer dazu verpflichtet, gefährliche Alleinarbeiten mit Personen-Notsignal-Geräten abzusichern, damit im Notfall umgehend Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden.
Willenunsabhängiger Alarm
(Totmannschaltung)
Mithilfe der verbauten Sensoren erkennt das Life Tel das Bewegungsprofil der verunfallten Person, so dass bei einem Notfall automatisch ein Notsignal samt Notruf an die verbundene Leitstelle ausgelöst wird, auch wenn der Träger nicht mehr bei Bewusstsein ist (Totmannschaltung). Dadurch kommt die Rettungskette unverzüglich in Gang, so dass der Verunfallte mit allen übermittelten Informationen (z.B. GPS-Koordinaten) sofort gefunden werden kann, dann wenn jede Sekunde zählt.
Hinweis: Sollte der Einzelarbeitsplatz von Umgebungsgeräuschen betroffen sein, empfehlen ihr Ihnen die M-Version, mit integriertem Vibrationsmotor.
Rechtliche Grundlagen
Alleinarbeit ist leider keine Seltenheit. In der Industrie wie auch in Stadt- und Gemeindewerken werden heute dank weitgehender Automatisierung ganze Nacht-, Sonntags- und Feiertagsschichten mit minimalen Personaleinsatz gefahren. Und es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Alleinarbeiter weiter steigt. Der Arbeitsschutz muss sich deshalb unbedingt auf diese teils ganz neuen Bedingungen einstellen, um das Schutzniveau für die alleinarbeitenden Beschäftigten zu sichern.
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitnehmer, die alleine arbeiten und dabei einen Unfall erleiden (z. B. abstürzen, Stromschläge bekommen oder sich verletzen) oder das Opfer von Angriffen sind, werden häufig über einen längeren Zeitraum nicht gefunden. Diese Zeit kann über Gesundheit und Leben der Betroffenen entscheiden. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Aufgrund der Beurteilung sind geeignete Maßnahmen vorzusehen und nach § 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren. Besonders relevant sind Schutzmaßnahmen bei „gefährlicher Arbeit“. Als gefährlich gilt in diesem Zusammenhang eine erhöhte oder kritische Gefährdung aufgrund des Arbeitsverfahrens, der Art der Tätigkeit, der verwendeten Stoffe oder der Umgebung.
Bei der DGUV heißt es: „Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen“ (§ 8 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1).
Von Berufsgenossenschaften und der DGUV empfohlen.
Personen-Notsignal-Anlagen, die nach der Produktnorm VDE V 0825-1 gebaut und parametriert sind, sind geeignet, für die Personen-Notsignalisierung bei gefährlichen Alleinarbeiten entsprechend DGUV Regel 112–139 (ex BGR/GUV-R 139) eingesetzt zu werden.
Haben Sie Beschäftigte, die allein arbeiten? Dann wenden Sie sich jederzeit an uns – wir beraten Sie gerne individuell mit intelligenten Lösungen und Produkten!
Erläuterung:
Life Tel 1 Plus - für Indoor-Anwendungen mit Zimmerlautstärke (ohne GPS-Empfang)
Life Tel 1 Plus-M - für Indoor Anwendung mit lauten Umgebungsgeräuschen. (bspw. Fertigungshallen)
Life Tel 2 - Für Alleinarbeitsplätze die sich mitunter auch im Freien befinden. (mit GPS Empfang)
Life Tel 2-M - Für Alleinarbeitsplätze die sich mitunter auch im Freien befinden (mit GPS Empfang) und von lauten Umgebungsgeräuschen betroffen sind.